Die SOKA-Dachdeckerhandwerk ist eine Sozialkasse speziell für das Dachdeckerhandwerk.
Was ist die SOKA-Dachdeckerhandwerk?
Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. und der IG Bauen-Agrar-Umwelt, und zwar eigenständig innerhalb der Sozialkassen der Bauwirtschaft. Zugehörig zur SOKA-Dachdeckerhandwerk sind:
Leistungen der Lohnausgleichskasse
Die Lohnausgleichskasse bietet folgende Leistungen an:
Gewährung eines Ausfallgelds beim witterungsbedingten Arbeitsausfall,
Förderung der Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk sowie
Direkterstattungen bei Insolvenz des Arbeitgebers an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, die Ansprüche auf Zahlung eines Teils des 13. Monatseinkommens sowie des Zeitguthabens aus dem Arbeitszeitkonto haben.
Die monatlichen Beitragssätze betragen für das Dachdeckerhandwerk:
| Tarifgebiet-West | Tarifgebiet-Ost |
Berufsausbildung | 2,00 % | 2,00 % |
Zusatzversorgung | 3,20 % | 3,20 % |
Teil des 13. Monatseinkommens | 6,20 % | 5,85 % |
Altersteilzeit | 0,00 % | 0,00 % |
Insolvenzsicherung | 0,00 % | 0,00 % |
Beschäftigungssicherung | 1,00 % | 1,00 % |
= Sozialkassenbeitrag | 12,40 % | 12,05 % |

Die SOKA-Dachdeckerhandwerk kümmert sich u. a. um die Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Lohnausgleichszahlungen für Dachdecker.
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Bemessungsgrundlage für SOKA-Beiträge
Bemessungsgrundlage für den SOKA-Beitrag ist die Bruttolohnsumme aller vom Tarifvertrag im Unternehmen erfassten Arbeitnehmer. Der Gesamtbetrag ist an die Einzugsstelle abzuführen. Ist keine Bruttolohnsumme angefallen, ist auch eine Beitragsmeldung abzugeben, dann mit 0,00 €.
Von der SOKA-DACH wird von den betreffenden Unternehmen auch die Winterbeschäftigungsumlage in Höhe von 1,6 % im Auftrag der Bundesagentur einbezogen. Sie ist vom Arbeitgeber mit 1,0 % sowie vom Arbeitnehmer mit 0,6 % zu tragen. Bemessungsgrundlage ist ebenfalls die Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.
Leistungen der Zusatzversorgungskasse
Die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern:
Zusätzlich kann seit 2001 für jeden Beschäftigten (gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende) im Dachdeckerhandwerk eine Tarifliche Zusatz-Rente (TZR-Tarif 01) abgeschlossen werden, auf die dann Anspruch besteht.